Liebe Freundinnen und Freunde des BUND Wiesbaden,
der Wonnemonat Mai hat begonnen und das gleich mit einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019. In Teilen erklärte das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig.
Das Gericht befand, dass ausbleibender Klimaschutz massiv sämtliche Grundrechte junger und zukünftiger Generationen einschränken würde, und dass es nachher nicht zulässig wäre, sämtliche Lasten und Folgen ausschließlich den jüngeren Generationen zu zumuten. Daher müsste der Gesetzgeber auch für die Zeit nach 2030 verbindliche Minderungsziele und Maßnahmen definieren. Dafür hat er bis Ende 2022 Zeit.
Wir meinen, dass dies ein wichtiger Meilenstein ist, weil damit objektiv und verbindlich festgestellt worden ist, dass die junge Generation durch die Folgen unseres heutigen Nichtstuns unverhältnismäßig benachteiligt wird und der Gesetzgeber sich zukünftig an diesen aufgestellten Werte Maßstab halten muss. Das kann zudem auch Auswirkungen auf viele zukünftige Verfahren und gegebenenfalls Entschädigungsforderung haben. BUND Pressemitteilung
Gut besucht mit ca. 200 Radler*innen war auch eine sehr kurzfristig angesetzte Demo am Sonntag, 25. April in Wiesbaden. Es ging darum, das neu gewählte Stadtparlament an die Verwirklichung einer Verkehrswende in Wiesbaden zu erinnern und zu fordern, dass hier weitere signifikante Maßnahmen in Richtung mehr Radwege, Vorrang für ÖPNV Busse, und weniger Autoverkehr notwendig sind.
Weiterhin finden die meisten Veranstaltungen/Aktionen leider nur online statt. Wir haben wieder einige interessante Termine hierfür zusammengestellt.
Das Newsletter Team: Jürgen Fischer und Andreas Weber